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Brandschutz

Optimaler und wirtschaftlichster Brandschutz für Ihre Gebäude und Anlagen

DMT entwickelt umfassende Sicherheitskonzepte für die individuelle, effiziente und rechtskonforme Umsetzung relevanter gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien.

Beratung zu Ihrem Brandschutzkonzept anfragen

Im Rahmen von bauordnungsrechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgt der Brandschutznachweis in der Regel durch ein objektbezogenes Brandschutzkonzept, insbesondere bei Sonderbauten wie:

  • Verwaltungsgebäuden, Schulen, Versammlungsstätten und Verkaufsstätten
  • Industriebauten, chemischen und prozesstechnischen Anlagen
  • Kraftwerken, atomrechtlichen/kerntechnischen Anlagen
  • Anlagen der Energieerzeugung, Energieverteilung und Energiespeicherung
  • Garagen und Busdepots
Kontakt zum DMT-Brandschutzteam

Wir erstellen das auf Ihre Befürfnisse zugeschnittene Brandschutzkonzept.

Sie benötigen als Betreiber oder Hersteller ein Brandschutzkonzept im Rahmen Ihres Projektes? Sprechen Sie uns an, unsere Experten und Expertinnen für Brandschutz freuen sich auf Ihre Anfrage!

+49 (0) 231 5333-430

Weitere Spezialleistungen im Brandschutz

Wir bieten Ihnen ganzheitliche brandschutztechnische Beratung und Planung inkl. aller Leistungen im Brandschutz nach AHO Heft Nr. 17 (Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz) in allen relevanten HOAI-Leistungsphasen

Wir erstellen objektbezogene Brandschutzkonzepte (LP 1 bis 4 gemäß AHO), brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten unter Berücksichtigung des Baurechtes und der nutzungsspezifischen Anforderungen. Egal ob Neu- oder Bestandsbau, Ziel ist die optimale Integration des Brandschutzes in das gewünschte Gesamtkonzept.

Mithilfe unserer Schwachstellenanalyse stellen wir eventuelle Unzulänglichkeiten in Ihrem Schutzkonzept fest und geben Hinweise zur Verbesserung. Hier werden die individuellen Vorstellungen eines Betreibers ebenso berücksichtigt wie Forderungen der Genehmigungsbehörden.

Soll-/Ist-Vergleich, Due Diligence, Risikoanalyse – viele verschiedene Begriffe, die schlussendlich doch einen Fokus haben, die Erkennung und Vermeidung von Brandschutzrisiken und somit die Vermeidung von Haftungsrisiken für Verantwortliche.

Wir unterstützen Sie bei dem Abgleich des aktuellen Zustands eines Gebäudes oder einer Anlage mit dem genehmigten Stand. Hierdurch schaffen wir belastbare Grundlagen für Behördengespräche, Sanierungsmaßnahmen oder Verkaufsverhandlungen.

In Betriebsbereichen, die unter Bergaufsicht stehen, führen wir die Brandschau in den übertägigen Bereichen durch.

Gefährdungsbeurteilungen zum Brandschutz sind aufgrund des Arbeitsschutzes und Gefahrstoffrechts erforderlich. Besonders im industriellen Bereich ist die Komplexität hoch. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen – praxisnah und mit individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Schutzkonzepten.

Um das tatsächliche Potential der Brandgefährdung in einem Gebäude zu ermitteln, setzen wir auf eine systematische und sichere Beurteilung. Zusätzlich zur computergestützten Simulation führen wir in Zusammenarbeit mit den Experten der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG reale Brandversuche durch. Diese werden u. a. in speziellen Brandtunneln (25 und 70 m lang), in denen Großbrandversuche mit bis zu 30 MW Wärmeleistung realitätsnah ablaufen können, durchgeführt. Auf diese Weise kann unter authentischen Bedingungen die Ausbreitung von Feuer und Rauch ermittelt werden.

Wir unterstützen bei dem Abgleich der Anforderungen aus dem Brandschutznachweis (i. d. R. Brandschutzkonzept) sowie der Genehmigung mit den Ergebnissen der Ausführungsplanung zur Vermeidung unnötiger iterativer Planungsschritte.

Wir überprüfen die fachgerechte Installation erforderlicher Brandschutzeinrichtungen und die Einhaltung maßgeblicher Vorschriften, um kostenintensive Nachrüstungen bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Wir stellen externe Brandschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen. Die Brandschutzbeauftragten führen regelmäßige Begehungen vor Ort durch, um die Umsetzung der Brandschutzanforderungen im laufenden Betrieb zu überprüfen und den Betreiber bei der Umsetzung zu beraten.

Wir erstellen die erforderlichen Planunterlagen nach den gültigen Regelwerken und den behördlichen Vorgaben und prüfen diese auf Aktualität

  • Flucht- und Rettungspläne gemäß ASR A2.3 und DIN ISO 23601
  • Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095
  • Brandschutzordnungen nach DIN 14096

Um im Ernstfall richtig agieren und reagieren zu können, ist es erforderlich, potenziell eintretende Szenarien bereits im Vorfeld durchzuspielen und erforderliche Maßnahmenpläne und Strategien im Sinne einer systematischen Gefahrenabwehr zu konzeptionieren, zu dokumentieren und zu beüben. Wir erstellen auf Ihre Bedürfnisse angepasste Evakuierungskonzepte und begleiten Sie bei der Umsetzung. Die Durchführung von Übungen planen wir mit Ihnen.

Die Brandursachenermittlung umfasst die forensische Untersuchung an der Brandstelle, bei der Spuren wissenschaftlich gesichtet, dokumentiert und ausgewertet werden. In enger Zusammenarbeit mit der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG stellen wir Sachverständige für die Brandursachenermittlung. Nach einem Brandschadensereignis ist eine frühzeitige Anfrage bei einem Brandursachenermittler wichtig, da Spuren an der Brandstelle verfallen oder verändert werden können. Unsere Sachverständigen der Brandursachenermittlung werden im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden (Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft), Bundesbehörden, Versicherungen, Industriekunden tätig und sind unter Telefonnummer: +49 231 5333-399, rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Auf Basis der Ergebnisse der Brandursachenermittlung unterstützen wir unsere Industriekunden dabei, Brandschutzmaßnahmen zu optimieren, um zukünftige Brandschäden zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

In enger Zusammenarbeit mit unserer Konzern-Schwester TÜV NORD System können Sie brandtechnische Prüfungen von Bauteilen und Baustoffen durchführen lassen.

In enger Zusammenarbeit mit unserer Konzern-Schwester TÜV NORD System erhalten Sie Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen (z.B. Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Lüftungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, elektrische Anlagen).

Kontaktieren Sie uns

Nutzen Sie unser Kontaktformular und übermitteln Sie uns Ihr Anliegen direkt. Unsere Expertinnen und Experten melden sich umgehend bei Ihnen.

Unsere Referenzen: Eine Auswahl an Kunden im Brandschutz:

  • ALBA Recycling
  • ArcelorMittal
  • Bayer
  • Deutsches Bergbaumuseum
  • EnBW
  • Evonik
  • Handwerkskammer Hamburg
  • Technische Hochschule Georg Agricola
  • Holcim
  • Murtfeldt
  • Lanxess
  • RAG
  • RWE
  • Siemens
  • Statkraft
  • Stadtwerke Duisburg
  • Targo Bank
  • ThyssenKrupp
  • TRIMET
  • Vivawest

Das sollten Sie wissen

FAQs rund um den Brandschutz

In Nordrhein-Westfalen ist ein Brandschutzkonzept als Bauvorlage zu jedem Bauantrag eines großen Sonderbaus (siehe § 50 BauO NRW 2018) erforderlich. In anderen Bundesländern sind Brandschutzkonzepte nicht gesetzlich geregelt, können aber durch die Baugenehmigungsbehörde für Sonderbauten gefordert werden.

In einigen Bundesländern tritt neben dem Brandschutzkonzept auch der Begriff des Brandschutznachweises auf. Eine einheitliche Definition beider Begriffe existiert leider nicht. Beide Dokumente dienen grundsätzlich demselben Zweck als Nachweis des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren. Entsprechend den Bauvorlagenverordnungen einzelner Bundesländer darf der Brandschutznachweis auch in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes erbracht werden. Es ist somit immer der Einzelfall für jedes Bundesland zu beachten.

Eine brandschutztechnische Stellungnahme dient im Gegensatz zum Brandschutzkonzept und -nachweis i.d.R. lediglich der Betrachtung eines speziellen Sachverhalts (z. B. Beurteilung der Rettungswege), ohne dabei eine ganzheitliche Betrachtung des Objekts zu verfolgen.

Ein brandschutztechnisches Gutachten wird in der Regel in einem Rechtsstreit von einem Sachverständigen für Brandschutz erstellt, um durch einen unabhängigen Fachmann eine objektive Einschätzung zu erhalten (z. B. über ein erforderliches Wegerecht zur Gewährleistung der Rettungswege und Angriffswege der Feuerwehr).

In Nordrhein-Westfalen dürfen Brandschutzkonzepte nur von den in § 54 (3) BauO NRW 2018 genannten Personen (staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz oder Personen, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind) aufgestellt werden. In anderen Bundesländern gibt es keine entsprechenden gesetzlichen Anforderungen. Hier muss der Bauherr / die Bauherrin einen für die jeweilige Aufgabe geeigneten Sachverständigen beauftragen. Selbstverständlich darf in den anderen Bundesländern auch einer der oben genannten Sachverständigen ein Brandschutzkonzept erstellen.

Im Brandschutz ist die Objektüberwachung (Bauüberwachung) in der Leistungsphase 8 nach HOAI über die Regelleistungen im Sinne des Hefts Nr. 17 Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz der AHO-Schriftenreihe (2022) definiert:

  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung.
  • Plausibilitätskontrolle der vorgelegten Nachweise für geregelte Bauprodukte und Bauarten sowie Erklärungen zum baulichen Brandschutz
  • Prüfen der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen hinsichtlich der Feststellung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen.
  • Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran
  • Erstellen eines Statusberichts einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme.

Die Objektüberwachung (Bauüberwachung) im Brandschutz kann gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17 in drei Niveaus unterteilt werden:

  • Niveau 1 als Regelleistung in der Prüfung auf „prinzipielle Übereinstimmung "
  • Niveau 2 als Optionale Leistung einer „systematisch-stichprobenartigen Kontrolle"
  • Niveau 3 als Außergewöhnliche Leistung der „baubegleitenden Qualitätskontrolle"

Die Fachbauleitung Brandschutz entspricht dabei dem Niveau 2 als optionale Leistung und wird seitens AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17 bei Sonderbauten grundsätzlich als ausreichend bewertet.

Das Niveau 3 wird nur bei besonderen Objekten durchgeführt, da der Aufwand mit der Prüfung aller Bauprodukte und -arten sowie mit teilweise zerstörenden Bauteilprüfungen noch wesentlich über dem Aufwand der optionalen Leistung liegt.

Eine technische Due Diligence ist eine umfassende, fachliche Prüfung der baulichen bzw. technischen Beschaffenheit einer Immobilie oder einer Anlage, um Risiken zu minimieren, den Instandsetzungsbedarf zu ermitteln und den tatsächlichen Wert zu bewerten, bevor eine Transaktion (Kauf/Verkauf) abgeschlossen wird. Im Brandschutz werden hierbei Aspekte wie Bausubstanz, Gebäudetechnik und Einhaltung der Brandschutzvorgaben aus Baurecht und Genehmigungen analysiert. Aber auch die Bewertung von geplanten Gebäudenutzungen kann in die Brandschutz Due Diligence einfließen und wichtige Informationen zu Renditemöglichkeiten eines Objekts liefern.

Explosionsschutz mit DMT

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