Wir entwickeln passgenaue Brandschutzlösungen für kerntechnische Anlagen und verbinden regulatorische Anforderungen, Strahlenschutz und technische Machbarkeit über alle Betriebsphasen hinweg.

Sicherheit steht in kerntechnischen Anlagen an oberster Stelle. Hierbei ist der Brandschutz ein wesentlicher Baustein, um den Schutz der Mitarbeiter, der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten. Neben den bauordnungsrechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sind dabei insbesondere auch das Atomgesetz, das Strahlenschutzgesetz, die Strahlenschutzverordnung und die Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) zu beachten.
Durch die besonderen Anforderungen des Strahlenschutzes können gängige Brandschutzlösungen, die z. B. im Industriebau Standard sind, in Strahlenschutzbereichen nicht 1:1 umgesetzt werden. So würde eine Entrauchung im Brandfall dem Schutzziel der Verhinderung der Freisetzung radioaktiver Stoffe entgegenstehen. Angepasste Lösungen müssen daher die Schutzziele und die besonderen Anforderungen des Strahlenschutzes mit den Schutzzielen und Anforderungen des Brandschutzes verbinden. Und das in allen Betriebsphasen einer Anlage, von der Planung und Neuerrichtung über den Leistungsbetrieb bis hin zur Stilllegung und dem Rückbau.
Unsere Sachverständigen unterstützen Sie bei dieser Aufgabe in allen Anlagen mit ionisierender Strahlung z. B. Kernkraftwerken, Abfallbehandlungsanlagen, Anlagen zur Aufbereitung radioaktiver Stoffe, Anlagen zur Zwischen- und Endlagerung sowie Forschungsreaktoren und Forschungseinrichtungen.
Team Vertrieb
+49 231 5333-430
IND7-VID@dmt-group.com
Wir erstellen objektbezogene Brandschutzkonzepte (LP 1 bis 4 gemäß AHO), brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten unter Berücksichtigung des Baurechtes, der Anforderungen des Strahlenschutzes und der nutzungsspezifischen Anforderungen.
Wir unterstützen bei dem Abgleich der Anforderungen aus dem Brandschutznachweis (i. d. R. Brandschutzkonzept) sowie der Genehmigung mit den Ergebnissen der Ausführungsplanung zur Vermeidung unnötiger iterativer Planungsschritte.
Wir überprüfen die fachgerechte Installation erforderlicher Brandschutzeinrichtungen und die Einhaltung maßgeblicher Vorschriften, um kostenintensive Nachrüstungen bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Wir erstellen die erforderlichen Planunterlagen nach den gültigen Regelwerken und den behördlichen Vorgaben und prüfen diese auf Aktualität
Kontaktieren Sie unsere Brandschutzexpertinnen und -experten und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Brandschutz dient hier dem Schutz von Mitarbeitenden, Bevölkerung und Umwelt. Besonderheit: Maßnahmen müssen Brandrisiken begrenzen und zugleich Freisetzungen radioaktiver Stoffe verhindern. Deshalb gelten über das Baurecht hinaus Atomrecht und Strahlenschutzrecht mit spezifischen Regeln (z. B. KTA).
Neben bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind insbesondere Atomgesetz (AtG), Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie die Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) maßgeblich.
In Strahlenschutzbereichen können gängige Maßnahmen (z. B. klassische Entrauchung) dem Ziel widersprechen, die Freisetzung radioaktiver Stoffe zu verhindern. Lösungen müssen daher speziell an die Strahlenschutzanforderungen angepasst werden.
Wesentlich sind strikte Trennung redundanter Sicherheitssysteme, höhere Anforderungen an Verfügbarkeit und Nachweisführung, spezielle Kabel- und Anlagenkonzepte, erweiterte Notfallplanung/Werkfeuerwehr sowie regelmäßige sicherheitstechnische Bewertungen (deterministisch und risikobasiert).
Durch angepasste, objektbezogene Konzepte, die beide Schutzziele integrieren: Vermeidung von Brandentstehung/-ausbreitung und Verhinderung von Freisetzungen radioaktiver Stoffe. Das umfasst baurechtliche, betriebliche und strahlenschutzrechtliche Anforderungen.
Brandschutzkonzepte müssen objektbezogen sein, sich also immer auf ein bestimmtes Gebäude oder eine bestimmte Anlage beziehen. Ein Brandschutzkonzept muss alle für die Bewertung des Gebäudes/der Anlage erforderlichen Angaben zum baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz enthalten. In einigen Bundesländern sind die Inhalte über Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften vorgegeben.
Redundanztrennung stellt sicher, dass Brand- (und Folgeschäden-) einwirkungen nicht gleichzeitig mehrere sicherheitsrelevante, redundante Systeme erfassen. Das wird durch Brandabschnitte, Mindestabstände, Feuerwiderstände, unabhängige Routenführung oder getrennte Versorgung erreicht.
Das Niveau der Objektüberwachung, d. h. die Tiefe der Überprüfung, wird in der AHO, Heft 17 beschrieben. Der Fachbauleiter Brandschutz überprüft i.d.R. stichprobenhaft die fachgerechten Installationen von Brandschutzeinrichtungen (Baustoffen und Bauteilen) und die Einhaltung relevanter Vorschriften und Anforderungen aus der Baugenehmigung. Hierdurch können Probleme frühzeitig erkannt und teure Nachrüstungen frühzeitig vermieden werden.