Prüfungen, Gutachten und Nachweise aus einer Hand
Beratung zu AwSV anfragen
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt bundesweit die Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Prüfung entsprechender Anlagen. Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen.
Mit DMT erhalten Sie alle Leistungen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes aus einer Hand. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie von der Konformitätsvorprüfung über Zustandsbewertung bis zur Erstellung rechtssicherer Gutachten und Schulungen Ihrer Mitarbeitenden. So schaffen Sie Transparenz, erhöhen die Anlagensicherheit und erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten zuverlässig.
Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen müssen jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Regelmäßige Prüfungen, Dichtheitsnachweise und technische Dokumentationen helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und den sicheren Betrieb aufrechtzuerhalten.
DMT begleitet Betreiberinnen und Betreiber bei der Bewertung, Prüfung und Dokumentation ihrer Anlagen. Unsere Sachverständigen erstellen nachvollziehbare und TÜV-anerkannte Nachweise für Behörden, Versicherungen und Genehmigungsverfahren.
Dr. Andreas Goldschmidt
Sachverständiger nach § 2 (33) AwSV
+49 231 5333 278
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Wir analysieren Ihre Anlage, die rechtlichen Anforderungen und die vorhandene Dokumentation.
Unsere Sachverständigen führen Konformitätsvorprüfungen, Zustandsbewertungen und technische Inspektionen durch.
Wir bewerten Dichtflächen, Tanksysteme und Anlagenteile hinsichtlich Sicherheit und AwSV-Konformität.
Sie erhalten rechtssichere und nachvollziehbare Prüfberichte für Behörden, Betreibervertretungen und Genehmigungsverfahren.
Bei festgestelltem Handlungsbedarf begleiten wir die Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Durch praxisnahe Schulungen und technische Beratung unterstützen wir den nachhaltigen Betrieb Ihrer Anlagen.
Die AwSV gilt für alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, unabhängig davon, ob sie neu gebaut, geändert oder seit Jahren in Betrieb sind. Bereits bei Planung und im Neubau greifen gesetzliche Anforderungen, ebenso bei Umbau, Sanierung, und Stilllegung. DMT prüft frühzeitig, ob Ihre Anlage AwSV-pflichtig ist, und unterstützt Sie bei allen notwendigen Maßnahmen von der Einstufung über die Prüfung bis zur Dokumentation.
Wird gegen die AwSV verstoßen, beispielsweise durch fehlende Dichtheitsnachweise oder Fristüberschreitungen, drohen Bußgelder, Betriebsuntersagungen oder im Schadensfall sogar strafrechtliche Konsequenzen. DMT erfasst den Ist-Zustand Ihrer Anlage, erstellen rechtssichere Prüfberichte und helfen, mögliche Versäumnisse aufzuarbeiten – lückenlos dokumentiert, TÜV-anerkannt.
Auch bestehende Anlagen unterliegen der AwSV, insbesondere bei Umbauten, Sanierungen oder wenn Dichtheitsnachweise fehlen. Seit 2017 gelten bundesweit einheitliche Vorschriften zur Prüfung, Dokumentation und gegebenenfalls Sanierung. DMT prüft Ihre bestehende Anlage auf AwSV-Konformität, erstellt rechtssichere Gutachten und begleitet Sie bei Sanierung und Dokumentation aus einer Hand.
Behörden verlangen Sachverständigen-Prüfberichte gemäß § 47 AwSV. Diese sind entscheidend für Weiterbetrieb oder Genehmigungen. DMT erstellt vollständige, TÜV-anerkannte Prüfberichte für Ihre AwSV-Anlage, auch retroaktiv bei Bestandsanlagen.
Schon in der Planungsphase müssen AwSV-Anforderungen berücksichtigt werden, etwa Rückhaltevolumen, Materialien oder Prüfpflichten. Auch die Bauausführung unterliegt bestimmten Vorgaben. DMT begleitet Sie ab der Planung mit Konformitätsvorprüfung, baubegleitender Kontrolle und späterer Inbetriebnahmeprüfung, um die Einhaltung von Fristen oder Auflagen zu sichern.
Flachbodentanks sind oft sicherheitskritische Schnittstellen in Produktions- und Logistikketten. Sie unterliegen je nach Nutzung einer hohen Prüfpflicht. Dazu zählen innere Prüfungen, Nullprüfungen und die Einstufung nach TRwS 788 bzw. DWA-A 788. So liegt das kleinste Prüfintervall bei zweieinhalb Jahren für die Innenprüfung bei Tanktyp I (ungeschützt). Die DMT-Sachverständigen übernehmen die rechtssichere und dokumentierte Prüfung, Bewertung und Prüffristfestlegung, so dass Haftungsrisiken und Betriebsunterbrechungen vermieden werden können.
Technisches und verantwortliches Personal muss im Umgang mit AwSV-Vorgaben geschult sein. Das minimiert Risiken und sichert Betriebsabläufe. DMT bietet individuelle und praxisnahe Workshops vor Ort an, beispielsweise für „qualifizierte Planer nach AwSV“.
Seit 1.8.2017 gilt diese bundesweite Regelung für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.