Wir entwickeln passgenaue Brandschutzlösungen für Kraftwerke und Nebenanlagen und verbinden bauordnungsrechtliche, gefahrstoffrechtliche und anlagenspezifische Anforderungen zu belastbaren Konzepten.
Beratung zu Brandschutz in Kraftwerken anfragen

Kraftwerke bilden das Rückgrat unserer modernen energieintensiven Infrastruktur. Ein Brandereignis gefährdet hier nicht nur Menschenleben und Sachwerte, sondern bedroht durch Ausfallzeiten die gesamte Versorgungssicherheit unserer Gesellschaft.
Abhängig vom jeweiligen Errichtungsstandort/Betriebsstandort und somit Bundesland wird ein Kraftwerk in der Regel bauordnungsrechtlich als (großer) Sonderbau eingestuft. Mit dieser Einstufung geht (ebenfalls abhängig vom Bundesland) bei der Errichtung oder genehmigungspflichtigen Änderung des Kraftwerkes die Notwendigkeit der Erstellung eines sogenannten Brandschutznachweises, i.d.R in Form eines sogenannten Brandschutzkonzeptes, einher.
Bei unserer brandschutztechnischen Bewertung berücksichtigen wir nicht nur klassische bauordnungsrechtlich brandschutztechnische Anforderungen, sondern auch (wenn möglich bzw. erforderlich) die brandschutztechnischen Belange der Richtline VGB‑R 108 – Brandschutz im Kraftwerk.
Ebenso wie Kraftwerke können auch deren (Neben-)Anlagen, wie z.B. Transformatoren, Tanklager, Gefahrstofflager, Druckgasbehälter, nicht ausschließlich nach dem Baurecht bewertet werden, da die bauordnungsrechtlichen Anforderungen auf diese Anlagen oft nicht zutreffend angewendet werden können. Wir berücksichtigen daher z.B. auch folgende einschlägige technische Regelwerke:
+49 231 5333-430
- Gaskraftwerke (Gas-und-Dampf-Kraftwerke bzw. GuD-Kraftwerke)
- Blockheizkraftwerke (BHKW)
- Großwärmepumpenanlagen
- Elektrolyseure
- Wasserkraftwerke und Pumpspeicherwerke
- Biomassekraftwerke
- Kohlekraftwerke
- Ölkraftwerke
Bereits in der Vor- und Entwurfsplanung kann eine brandschutztechnische Beratung erfolgen, um die Belange des Brandschutzes möglichst frühzeitig in der Planung berücksichtigen zu können. Es erfolgt eine erste Einschätzung der bauordnungsrechtlich und gefahrstoffrechtlich erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen.
Unter Berücksichtigung bauordnungsrechtlich und gefahrstoffrechtlich brandschutztechnischer Anforderungen erstellen wir Brandschutznachweise, Brandschutzkonzepte, brandschutztechnische Stellungnahmen, brandschutztechnische Grobkonzepte etc.
§ Wir unterstützen bei dem Abgleich der Anforderungen aus dem Brandschutznachweis (i. d. R. Brandschutzkonzept) sowie der Genehmigung mit den Ergebnissen der Ausführungsplanung zur Vermeidung unnötiger iterativer Planungsschritte.
Wir überprüfen die fachgerechte Installation erforderlicher Brandschutzeinrichtungen bzw. die Einhaltung maßgeblicher Vorschriften, um kostenintensive Nachrüstungen bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Unsere Brandschutzbeauftragten führen regelmäßige Begehungen vor Ort durch, um die Umsetzung der Brandschutzanforderungen im laufenden Betrieb zu überprüfen und den Betreiber bei der Umsetzung zu beraten.
Flucht- und Rettungspläne gemäß ASR A2.3 und DIN ISO 23601
Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095
Brandschutzordnungen nach DIN 14096
In enger Zusammenarbeit mit unserer Konzern-Schwester TÜV NORD System können Sie brandtechnische Prüfungen von Bauteilen und Baustoffen durchführen lassen.
In enger Zusammenarbeit mit unserer Konzern-Schwester TÜV NORD System erhalten Sie Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen (z.B. Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Lüftungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, elektrische Anlagen).
Kraftwerke bilden das Rückgrat der modernen energieintensiven Infrastruktur. Ein Brand gefährdet dort nicht nur Menschen und Sachwerte, sondern bedroht durch mögliche Ausfallzeiten die gesamte Versorgungssicherheit der Gesellschaft.
Ein Kraftwerk wird in der Regel, abhängig vom jeweiligen Bundesland des Standorts, bauordnungsrechtlich als (großer) Sonderbau eingestuft.
Die Notwendigkeit eines Brandschutznachweises bzw. Brandschutzkonzeptes geht mit der Errichtung oder einer genehmigungspflichtigen Änderung des Kraftwerkes einher.
Bei der Bewertung werden, sofern möglich oder erforderlich, die Belange der Richtlinie VGB-R 108 (Brandschutz im Kraftwerk) einbezogen.
Für solche Anlagen werden unter anderem folgende Regelwerke herangezogen:
Durch die frühzeitige Beratung können Brandschutzbelange rechtzeitig in die Genehmigungsplanung einfließen. Dabei erfolgt eine erste Einschätzung der bauordnungs- und gefahrstoffrechtlich erforderlichen Maßnahmen.