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Brandschutz für kritische Infrastrukturen (KRITIS)

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) bilden die Grundlage für das Funktionieren von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.

Zu kritischen Infrastukturen zählen unter anderem Anlagen der Energieversorgung, Industrie, Wasserwirtschaft sowie Transport- und Kommunikationsinfrastrukturen. Der Schutz dieser Einrichtungen gewinnt durch neue regulatorische Anforderungen zunehmend an Bedeutung.

Mit dem Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes (KRITISDachG) verpflichtet der Gesetzgeber Betreiberinnen und Betreiber kritischer Anlagen dazu, ihre physische Resilienz systematisch zu bewerten und geeignete technische, organisatorische sowie sicherheitsbezogene Maßnahmen umzusetzen. Ziel ist es, die Betriebsfähigkeit auch bei Störungen, Ausfällen oder Gefährdungen aufrechtzuerhalten oder schnell wiederherzustellen.

DMT unterstützt Sie bei der Durchführung von Risikoanalysen und Risikobewertungen sowie bei der Entwicklung von Resilienzplänen gemäß den Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes. Dabei identifizieren wir brandschutzrelevante Risiken, bewerten deren Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und entwickeln geeignete Schutzmaßnahmen.

Erstellung von Brandschutzkonzepten

Auf Basis der gesetzlichen Anforderungen, der Ergebnisse Ihrer Risikoanalyse und Ihres Resilienzplans entwickeln wir maßgeschneiderte brandschutztechnische Konzepte.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Brandschutznachweise
  • Brandschutzkonzepte
  • Brandschutztechnische Stellungnahmen
  • Brandschutztechnische Grobkonzepte
  • Individuelle Sonderlösungen für komplexe Anlagen und Infrastrukturen

Dabei berücksichtigen wir sowohl baurechtliche Anforderungen als auch die besonderen Betriebs- und Sicherheitsanforderungen kritischer Anlagen.

Fachbauleitung Brandschutz

Bereits während der Detailplanung und Bauausführung begleiten unsere Expertinnen und Experten die Umsetzung der vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen.

Wir überprüfen die fachgerechte Ausführung und Installation relevanter Brandschutzeinrichtungen und stellen sicher, dass die geltenden Vorschriften sowie die Anforderungen des Brandschutzkonzeptes eingehalten werden. So schaffen wir die Grundlage für einen effizienten Projektverlauf und unterstützen eine nachhaltige Betriebs- und Investitionssicherheit.

Brandschutzbeauftragte für kritische Anlagen

Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen Betreiber bei der dauerhaften Umsetzung und Weiterentwicklung ihrer Brandschutzorganisation.

Zu den Leistungen gehören:

  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen
  • Überprüfung betrieblicher Brandschutzmaßnahmen
  • Beratung zu Optimierungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei gesetzlichen und organisatorischen Anforderungen
  • Sensibilisierung und Wissenstransfer innerhalb der Organisation

Erstellung von Gefahrenabwehrplänen

Eine strukturierte Notfall- und Gefahrenabwehrplanung unterstützt die Handlungsfähigkeit im Ereignisfall und trägt zur Resilienz kritischer Infrastrukturen bei.

Wir erstellen:

  • Flucht- und Rettungspläne gemäß ASR A2.3 und DIN ISO 23601
  • Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095
  • Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096

Alle Dokumente werden an die individuellen Anforderungen Ihrer Anlage angepasst und unterstützen eine effiziente Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Rettungsdiensten und Behörden.

Brandtechnische Prüfungen

DMT ist Teil der TÜV NORD GROUP, in der Sie brandtechnische Prüfungen von Bauteilen, Baustoffen und Systemlösungen durchführen lassen können.

Die Prüfungen liefern Nachweise zur Leistungsfähigkeit und Sicherheit der eingesetzten Produkte und unterstützen die normenkonforme Planung und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen.

Hier geht es zu den brandtechnischen Prüfungsleistungen der TÜV NORD GROUP in den Bereichen

  • Feuerlöschanlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Lüftungsanlagen
  • Elektrische Anlagen
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen
Kontakt

Unsere Experten und Expertinnen für Brandschutz freuen sich auf Sie, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail:

Team Vertrieb
+49 231 5333-430
IND7-VID@dmt-group.com

Das sollten Sie wissen

FAQs zum Brandschutz bei kritischen Infrastrukturen (KRITIS)

Ja, denn der Gesetzesentwurf fordert einen sogenannten All‑Gefahren‑Ansatz, der sämtliche Gefährdungen umfasst. Dazu zählen neben Naturereignissen oder Sabotage auch Brände und Brandanschläge.

Der Gesetzesentwurf schreibt keine starren Maßnahmen vor, sondern verlangt von Betreibern, geeignete und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen basierend auf eigenen Risikoanalysen durchzuführen. Beispiele sind:

  • Brandmelde‑ und Löschanlagen (Sprinkler, Hydranten)
  • Brandschutztüren und brandschutztechnisch bemessene Trennwände
  • Brandschutzkonzepte nach Bauordnungen
  • Notfall- und Evakuierungspläne inklusive Schulung von Personal

Diese Maßnahmen sind dem individuellen Gefährdungspotenzial anzupassen (z. B. Anlagengröße, Personenzahl, spezifische Risiken).

  1. Gefährdungsanalyse: Bei der Risikoanalyse müssen Betreiber Brandszenarien berücksichtigen (z. B. durch technische Defekte, Sabotage, Fremd- oder Eigenbrände).
  2. Maßnahmenableitung: Konkretisiert in konkreten Brandschutzmaßnahmen (baulicher, technischer, organisatorischer Brandschutz).
  3. Dokumentation: Der Resilienzplan – Pflicht der Aktualisierung alle vier Jahre inkl. Risikoanalyse und Risikobewertung – enthält Brandschutzmaßnahmen, Verantwortlichkeiten, Wartungsintervalle und Übungspläne.

Nein, sie ergänzen sich. Das Dachgesetz fordert eine ergänzende Bewertung der Resilienz zusätzlich zu bestehenden baurechtlichen Vorschriften. Technische Brandschutzstandards wie etwa aus Landesbauordnungen sind dabei Teil der Gesamtmaßnahmen.

Betreiber haben die primäre Verantwortung und müssen alle Gefährdungen berücksichtigen, darunter Brände.

Das KRITISDachG-Entwurf setzt den Rahmen. Branchenspezifische Standards – zum Beispiel aus dem Energiesektor – konkretisieren Anforderungen (z. B. Brandschutz in Maschinen- und Kesselhäuser, VGB-R 108). Diese Standards werden in Verordnungen und durch behördliche Leitfäden etabliert.

Erhebliche physische Vorfälle wie Brandereignisse mit Auswirkungen auf kritische Dienste müssen an das gemeinsame Portal von BBK und BSI gemeldet werden. Ziel ist ein Lagebild zur Resilienz nationaler und EU‑weiter KRITIS-Systeme zu erhalten.