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Konzeptioneller Explosionsschutz

DMT unterstützt bei der strukturierten, regelwerkskonformen und praxisnahen Umsetzung von Explosionsschutz in Ihren Anlagen und Projekten.

Dafür erstellen wir Explosionsschutzkonzepte, beraten bei Explosionsschutzdokumenten nach § 6 Abs. 9 GefStoffV, prüfen bestehende Unterlagen auf Plausibilität und unterstützen bei Neuplanungen, Änderungen sowie der Beseitigung festgestellter Mängel. Auch Hersteller begleiten wir bereits im Planungsstadium mit fachkundiger Beratung und belastbaren Lösungen für eine sichere Umsetzung.

Beratung zu Explosionsschutz anfragen
Feurige Explosion mit Funken und Rauch isoliert auf schwarzem Hintergrund

Explosionsschutz für Betreiber von Anlagen

Gemäß der Gefahrstoffverordnung hat der Anlagenbetreiber Gefährdungen, die durch gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, besonders auszuweisen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen in einem Explosionsschutzdokument darzustellen.

Herzstück des Explosionsschutzdokumentes bildet das Explosionsschutzkonzept, in dem die Vorkehrungen zur Erreichung der Ziele dargelegt werden. Im Rahmen der technischen und rechtlichen Regelungen erstellen wir das Explosionsschutzkonzept auf der Basis Ihrer Informationen.

Sollten Sie bei der Erstellung und Optimierung Ihres Explosionsschutzkonzeptes bereits einen Schritt weiter sein, dann beraten wir Sie fachkundig bei der Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen und unterstützen Sie bei der Erstellung des erforderlichen Explosionsschutzdokuments.

Explosionsschutz für Hersteller

Wir unterstützen und beraten Hersteller bereits im Planungsstadium für zukünftige Anlagen hinsichtlich des Explosionsschutzes, insbesondere hinsichtlich der Erstellung von Explosionsschutzkonzepten im Rahmen der Risikobeurteilung.

Kontakt

Jetzt Kontakt zum Expertenteam für Explosionsschutz aufnehmen

Sie arbeiten an einem Projekt, das Explosionsschutz konzeptionell berücksichtigen muss? Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns gemeinsam den optimalen Projektansatz für Sie erarbeiten.

0231 / 5333-430

Unsere Leistungen im Explosionsschutz:

Mit der Erstellung eines strukturierten und übersichtlichen Explosionsschutzkonzeptes unterstützen wir Sie mit der Analyse der Explosionsgefahren, der Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche (Zonen) und der Erarbeitung gefährdungsorientierter Schutzmaßnahmen. Das Explosionsschutzkonzept dient als Gefährdungsbeurteilung nach § 6 (9) GefStoffV für das vom Betreiber zu erstellenden Explosionsschutzdokument.

Für Betreiber einer Anlage mit explosionsgefährdeten Bereichen besteht die Verpflichtung ein Explosionsschutzdokument nach § 6 (9) GefStoffV zu erstellen. Dieses dokumentiert auf Basis der Gefährdungsbeurteilung alle Maßnahmen, die zum Schutz der Arbeitnehmer vor Explosionsgefahren getroffen wurden. Wir beraten Sie bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach § 6 (9) GefStoffV und unterstützen Sie bei der Überprüfung, Optimierung und Fortschreibung Ihres bestehenden Explosionsschutzdokuments.

Wir unterstützen Sie bei der konzeptionellen Beseitigung von Mängeln, welche im Rahmen der Prüfung der Explosionssicherheit nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.1 bzw. 5.1 BetrSichV festgestellt wurden, insbesondere hinsichtlich der Detaillierung und / oder Fortschreibung des Explosionsschutzdokuments. Wir sind behilflich bei der „Übersetzung“ und Vermittlung bei Verständnisproblemen mit dem Prüfer und versuchen pragmatische Lösungen mit Ihnen zu entwickeln.

Wir unterstützen Sie bei Detailfragen z. B. im Rahmen von Genehmigungsanträgen / Umbauten mit einer Stellungnahme.

Wir unterstützen Sie bei der Plausibilitätsprüfung zu Inhalt und Vollständigkeit bestehender Explosionsschutzkonzepte und -dokumente oder prüfen ältere Explosionsschutzdokumente hinsichtlich des Änderungsbedarfs aufgrund von z. B. geänderten Regelwerken.

Oftmals ist eine umfangreiche Fachkenntnis erforderlich, um zu definieren, welche Bereiche einer (geplanten) Anlage hinsichtlich des Explosionsschutzes relevant sind bzw. welche Unterlagen oder Informationen grundsätzlich für die Erstellung eines Explosionsschutzkonzeptes / Explosionsschutzdokumentes bereitzustellen sind. Gerade bei neu geplanten Anlagen oder geplanten Anlagenänderungen gibt es oftmals verschiedene Ausführungsvarianten mit spezifischen Anforderungen hinsichtlich des Explosionsschutzes, zwischen denen der Betreiber eine Auswahl treffen muss. Bei der Beantwortung derartiger Fragestellungen unterstützen wir gerne.

Für nicht-elektrische Geräte mit Kontakt zu Zone 2/22 und 1/21 unterstützen wir Sie bei der konzeptionellen Bewertung der vom Gerät ausgehenden Zündgefahren und der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen in Anlehnung an die DIN EN ISO 80079-36.

Unsere Referenzen: Eine Auswahl an Kunden im Explosionsschutz:

  • Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
  • Bernd Münstermann GmbH & Co. KG
  • Brillux GmbH & Co. KG
  • Orion Engineered Carbons GmbH
  • Procter & Gamble Manufacturing GmbH
  • REMONDIS Industrie Service GmbH & CO. KG
  • RWE Technology International GmbH
  • Sasol Germany GmbH
  • Teckentrup GmbH & Co. KG
  • thyssenkrupp Steel Europe AG
  • Vaillant GmbH

Das sollten Sie wissen

FAQs rund um den Explosionsschutz

Explosionsschutz umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die Entstehung explosionsfähiger Atmosphären oder Gemische verhindern, Zündquellen vermeiden und Auswirkungen möglicher Explosionen auf ein unkritisches Maß begrenzen.

Für eine Explosion braucht es einen brennbaren Stoff, ein Oxidationsmittel, typischerweise Luft, und eine wirksame Zündquelle. Im Unterschied zu einem Brand liegt der brennbare Stoff intensiv vermischt mit dem Oxidationsmittel und innerhalb seiner Explosionsgrenzen vor, z. B. in Form einer Staub- oder Gaswolke.

Explosionsfähige Gemische können von allen brennbaren Stoffen verursacht werden, wenn sie fein verteilt vorliegen:

  • von brennbaren Gasen, z. B. Erdgas, Wasserstoff, Acetylen etc.
  • von den Dämpfen oder Nebeln brennbarer Flüssigkeiten, z. B. Benzin, Lösungsmitteln wie Ethanol, Lacken oder fein versprühten Ölen.
  • von feinen, brennbaren Stäuben wie Mehl, Zucker, Kohle, Holz, Eisenpulver.

Betreiber von Anlagen, in denen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, müssen gemäß § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Explosionsschutzdokument erstellen. Dies gilt auch für den Fall, dass in der Realität gar keine gefährlichen explosionsfähigen Gemische vorliegen, weil aktive technische Schutzmaßnahmen dagegen ergriffen werden, z. B. eine technische Lüftung. Im Explosionsschutzdokument werden die Gefährdungen ausgewiesen und alle getroffenen Schutzmaßnahmen dokumentiert.

Das Explosionsschutzkonzept ist das Herzstück: Es beschreibt Strategie, Zoneneinteilung und Schutzmaßnahmen zur Zielerreichung. Das Explosionsschutzdokument (§ 6 Abs. 9 GefStoffV) fasst auf Basis der Gefährdungsbeurteilung die tatsächlich umgesetzten Maßnahmen zusammen und dient dem Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden und zum Schutz der Beschäftigten.

Wir erstellen ein strukturiertes Explosionsschutzkonzept auf Grundlage Ihrer Anlageninformationen, führen die Zoneneinteilung durch und leiten gefährdungsorientierte Maßnahmen ab. Außerdem beraten wir bei der praktischen Umsetzung, führen Plausibilitätsprüfungen eines bestehenden Explosionsschutzkonzepts oder -dokuments durch, optimieren und aktualisieren bestehende Explosionsschutzdokumente.

Im Planungsstadium künftiger Anlagen beraten wir zu explosionsschutzrelevanten Auslegungen, erarbeiten Explosionsschutzkonzepte im Rahmen der Risikobeurteilung und schaffen so Planungssicherheit für die spätere Umsetzung.

Basis für die Bewertungen im Explosionsschutz für den Betreiber bilden insbesondere:

  • die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV, z. B. Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 GefStoffV)
  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, insbesondere Prüfung der Explosionssicherheit nach §§15 und 16 in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3)
  • die zu den Verordnungen zugehörigen technischen Regeln (TRGS bzw. TRBS)
  • das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, insbesondere die DGUV-Regel 113-001

Weiterhin können z. B. branchenspezifische Regelwerke, Normen oder Festlegungen von Versicherern relevant sein.

Basis für die Bewertungen im Explosionsschutz für den Hersteller von Geräten oder Anlagen in bzw. mit explosionsgefährdeten Bereichen bilden:

  • die Atex-Richtlinie RL 2014/34/EU
  • die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bis 19.01.2027. Ab dem 20.01.2027 gilt die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
  • die DIN EN 1127-1

Weiterhin sind zusätzliche anlagenspezifische Normen und ggf. branchenspezifische Regelwerke relevant.

  • Kick‑off-Gespräch mit Klärung von Ziel und Randbedingungen
  • Datensichtung zum Verständnis der Anlagen und der gehandhabten Stoffe
  • ggf. Ortsbegehung (falls möglich und/oder erforderlich)
  • Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen, u. a. Zoneneinteilung
  • Entwurf Explosionsschutzkonzept
  • Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Erstellung/Überarbeitung des Explosionsschutzkonzepts
  • Auf Wunsch Unterstützung bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments, Begleitung der Umsetzung und der Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung

Üblicherweise sind dies Anlagen- und Prozessbeschreibungen, Anlagenfließbilder (idealerweise R&I-Fließbilder), Stoffdaten (Sicherheitsdatenblätter) sowie ggf. vorhandene Gefährdungsbeurteilungen oder Prüfberichte zum Explosionsschutz.

  • Kick‑off-Gespräch mit Klärung von Ziel und Randbedingungen
  • Datensichtung zum Verständnis der Anlagen und der gehandhabten Stoffe
  • ggf. Ortsbegehung (falls möglich und/oder erforderlich)
  • Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen, u. a. Zoneneinteilung
  • Entwurf Explosionsschutzkonzept
  • Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • Erstellung/Überarbeitung des Explosionsschutzkonzepts
  • Auf Wunsch Unterstützung bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments, Begleitung der Umsetzung und der Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung

Für mechanische Geräte, die vor dem Inkrafttreten der Atex RL 2014/34/EU (01.06.2003) verkauft wurden, liegt im Allgemeinen kein formaler, schriftlicher Nachweis des Herstellers zur Zündquellenfreiheit vor. Wenn diese Altgeräte in Kontakt mit explosionsgefährdeten Bereichen weiterbetrieben werden sollen, unterstützen wir bei der konzeptionellen Bewertung der vom Gerät ausgehenden Zündgefahren und der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen in Anlehnung an DIN EN ISO 80079‑36.

Können gefährliche explosionsfähige Gemische nicht sicher vermieden werden, so werden explosionsgefährdete Bereiche in den räumlichen Bereichen definiert, in denen diese auftreten können. Explosionsgefährdete Bereiche werden typischerweise abhängig von der Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen in Zonen eingeteilt (z. B. für Gase/Dämpfe: 0/1/2; für Staub: 20/21/22). Die Zoneneinteilung ist Grundlage für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen zur Zündquellenvermeidung, insbesondere auch von Geräten nach Atex-Richtlinie RL 2014/34/EU.

Ja. Wir erarbeiten pragmatische, regelwerkskonforme Lösungen zur Mängelbeseitigung und unterstützen bei Detaillierung und Fortschreibung des Explosionsschutzdokuments sowie bei der Kommunikation mit Prüfern.

Ja. Sowohl für Genehmigungsverfahren als auch zu Detailfragen des Explosionsschutzes erstellen wir fachliche Stellungnahmen.

Wir übernehmen Plausibilitätsprüfungen hinsichtlich des Inhalts und der Vollständigkeit bestehender Explosionsschutzkonzepte und ‑dokumente und aktualisieren diese bei Bedarf. Dieser Service ist insbesondere zur Vorbereitung der Prüfung der Explosionssicherheit nach Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu empfehlen. Wir selbst führen keine Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung durch.

Ja. Wir klären, welche Anlagenteile explosionsschutzrelevant sind, welche Unterlagen benötigt werden und welche Ausführungsvarianten mit welchen Anforderungen verbunden sind, für Neu‑ wie Bestandsanlagen.

Schutzmaßnahmen im Explosionsschutz sind nach folgender Rangfolge zu ergreifen:

  1. Maßnahmen zum Vermeiden von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen, z. B. Lüftung, Anlagendichtheit oder Inertisierung.
  2. Maßnahmen zum Vermeiden von wirksamen Zündquellen, z. B. Einsatz von Geräten nach Atex-Richtlinie RL 2014/34/EU, Erdung und Potentialausgleich, Blitzschutz.
  3. Maßnahmen zur Begrenzung von Explosionsauswirkungen auf ein unkritisches Maß, z. B. explosionsfeste Bauweise, Explosionsdruckentlastung, Explosionsunterdrückung, jeweils in Kombination mit explosionstechnischer Entkopplung.
Brandschutz mit DMT

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