Zum Inhalt springen

Brandschutz in der chemischen Industrie sicher und praxisgerecht planen

Wir entwickeln individuelle Brandschutzlösungen für Prozessanlagen, Freianlagen, Tanklager und Gefahrstofflager und verbinden baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und gefahrstoffrechtliche Anforderungen zu tragfähigen Konzepten.

Luftaufnahme Öl- und Gastank mit Ölraffineriehintergrund in der Nacht

Die Brandschutzplanung in der chemischen Industrie – also von Anlagen in der Prozessindustrie und somit auch von Anlagen in etwa der Pharmaindustrie, Petrochemie oder in Raffinerien inklusive deren Tank- und Gefahrstofflagern ist allein mit den Vorgaben aus dem Baurecht nicht möglich. Hier müssen insbesondere auch Anforderungen aus dem Gefahrstoffrecht beachtet werden. Vielfach sind individuelle Lösungen erforderlich, die auf die örtlichen Verhältnisse, z. B. das Vorhandensein einer Werkfeuerwehr und deren Leistungsfähigkeit, speziell abgestimmt sind.

Die Planung und der Betrieb von Freianlagen stellen besondere Anforderungen an den Brandschutz. Da das klassische Baurecht primär auf Gebäude ausgelegt ist, müssen für diese Sonderbauten (i. d. R ungeregelte Sonderbauten) individuelle, szenarienbasierte brandschutztechnische Risikobeurteilungen erstellt werden (szenarienbasierter Brandschutz).

Die Neuerrichtung oder Änderung solcher Anlagen erfordert in der Regel eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Der für die Genehmigung erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag (BImSchG-Antrag) inkludiert, je nach Vorhaben, in der Regel auch einen bauordnungsrechtlichen Genehmigungsantrag (Bauantrag). Abhängig vom Vorhaben ist mit den Bauantragsunterlagen ein Brandschutznachweis, i. d. R ein sogenanntes Brandschutzkonzept, einzureichen.

Da sowohl im Baurecht als auch im Gefahrstoffrecht oft konkrete brandschutztechnische Anforderungen für prozesstechnische Freianlagen fehlen, tritt die allgemeine Schutzzielformulierung in den Vordergrund: Leben zu schützen, die Entstehung sowie Ausbreitung von Bränden zu verhindern und Löschmaßnahmen zu ermöglichen. Unsere Sicherheitsphilosophie der brandschutztechnischen Risikobeurteilungen setzt dabei auf eine klare Hierarchie:

  • Wahrung der Systemintegrität durch verfahrenstechnische Auslegung und regelmäßige Wartung
  • Frühzeitige Erkennung einer dennoch auftretenden stofflichen Freisetzung
  • Begrenzung der stofflichen Freisetzung und deren Ausbreitung

Dabei ist zu berücksichtigen, dass im herkömmlichen Baurecht die Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) angesetzt wird. Temperaturen von 1.000 °C oder mehr werden bei der ETK erst ab ca. 90 Minuten Branddauer erreicht. In prozesstechnischen Freianlagen werden i. d. R Kohlenwasserstoffe gehandhabt, sodass die Hydrocarbonbrandkurve (HC-Brandkurve) herangezogen werden muss. Bei der HC-Brandkurve werden Temperaturen von 1.000 °C oder mehr schon bei weniger als 10 Minuten Branddauer erreicht.

Neben den prozesstechnischen Anlagen sind Tanklager (ortsfeste Tanks), Gefahrstofflager (Lagerung ortsbeweglicher Behälter) sowie deren Füll- und Entleerstellen häufig Bestandteil der prozesstechnischen Infrastruktur. Auch hierbei unterstützen wir Sie mit unserer brandschutztechnischen Expertise und berücksichtigen nicht nur bauordnungsrechtliche Anforderungen, sondern beachten auch die brandschutztechnischen Anforderungen des Gefahrstoffrechts. Relevant sind hier insbesondere die folgenden gefahrstoffrechtlichen Regelwerke, aber auch weitere Technischen Regeln für Gefahrstoffe, Richtlinien und Normen:

  • TRGS 509 (Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter)
  • TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern)
  • TRGS 745 (Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren)
  • TRGS 746 (Ortsfeste Druckanlagen für Gase)
Kontakt

Unsere Experten und Expertinnen für Brandschutz freuen sich auf Sie, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail:

Team Vertrieb
+49 231 5333-430
IND7-VID@dmt-group.com

Unsere Leistungen im Brandschutz für die chemische Industrie (gemäß Leistungsphasen der HOAI)

Bereits in der Vor- und Entwurfsplanung kann eine brandschutztechnische Beratung erfolgen, um die Belange des Brandschutzes möglichst frühzeitig in der Planung berücksichtigen zu können. Es erfolgt eine erste Einschätzung der bauordnungsrechtlich und gefahrstoffrechtlich erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen.

Unter Berücksichtigung bauordnungsrechtlich und gefahrstoffrechtlich brandschutztechnischer Anforderungen erstellen wir Brandschutznachweise, Brandschutzkonzepte, brandschutztechnische Stellungnahmen, brandschutztechnische Grobkonzepte etc.

Wir unterstützen bei dem Abgleich der Anforderungen aus dem Brandschutznachweis (i. d. R. Brandschutzkonzept) sowie der Genehmigung mit den Ergebnissen der Ausführungsplanung zur Vermeidung unnötiger iterativer Planungsschritte.

Wir überprüfen die fachgerechte Installation erforderlicher Brandschutzeinrichtungen bzw. die Einhaltung maßgeblicher Vorschriften, um kostenintensive Nachrüstungen bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Unsere Brandschutzbeauftragten führen regelmäßige Begehungen vor Ort durch, um die Umsetzung der Brandschutzanforderungen im laufenden Betrieb zu überprüfen und den Betreiber bei der Umsetzung zu beraten.

In enger Zusammenarbeit mit unserer Konzern-Schwester TÜV NORD EnSys unterstützen wir bei der Bewertung von bereits installierten passiven Brandschutzmaßnahmen (z. B. Brandschutzdämmung von Stützen und Trägern von Prozessgerüsten), wenn die entsprechende Dokumentationsgrundlage fehlt, um kostenintensive Neuinstallationen vermeiden zu können.

Flucht- und Rettungspläne gemäß ASR A2.3 und DIN ISO 23601
Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095
Brandschutzordnungen

In enger Zusammenarbeit mit unserer Konzern-Schwester TÜV NORD System können Sie brandtechnische Prüfungen von Bauteilen und Baustoffen durchführen lassen.

In enger Zusammenarbeit mit unserer Konzern-Schwester TÜV NORD System erhalten Sie Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen (z.B. Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Lüftungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, elektrische Anlagen).

Unsere Referenzen: Eine Auswahl an Kunden in der chemischen Industrie:

  • Arlanxeo
  • Axalta
  • Bayer
  • Blue Cube Germany
  • Dr. Paul Lohmann
  • Evoni
  • Ineos
  • Kao Chemicals
  • Lanxess
  • Sasol
  • Vestolit
  • Westlake Epoxy

Fachartikel "Risikominderung bei Prozesstechnischen Freianlagen"

Lesen Sie hier den Beitrag unserer Sachverständigen Dipl.-Ing. Michael Lischewski und Julian Rutecki, M.Sc. zum Thema "Risikominderung bei Prozesstechnischen Freianlagen",  der die Sicherheitsphilosophie, die vorhandenen brandschutztechnischen Gefahren sowie die entgegenwirkenden vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen für prozesstechnische Freianlagen erörtert.

(Quelle: FeuerTrutz Magazin 6/2022)

Das sollten Sie wissen

FAQs rund um den Brandschutz in der chemischen Industrie

Da das klassische Baurecht primär für Gebäude konzipiert ist, gelten Freianlagen (z. B. in der Chemieindustrie, Raffinerien oder der Pharmaindustrie) als ungeregelte Sonderbauten. Hier greift kein Standard-Schema, weshalb individuelle, szenarienbasierte Risikobeurteilungen zwingend erforderlich sind.

Die Errichtung oder Änderung prozesstechnischer Freianlagen erfordert meist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Der dafür erforderliche BImSchG-Antrag inkludiert in der Regel auch den bauordnungsrechtlichen Antrag (Bauantrag), für den ein professioneller Brandschutznachweis bzw. ein sogenanntes Brandschutzkonzept vorgelegt werden muss.

Wenn konkrete Vorschriften fehlen, steht die allgemeine Schutzzielformulierung und eine daraus von Fall zu Fall unterschiedliche Ableitung von Brandschutzmaßnahmen im Fokus.

Unsere Sicherheitsphilosophie folgt einer klaren Priorisierung:

  • Systemintegrität: Sicherstellung durch verfahrenstechnische Auslegung und Wartung.
  • Früherkennung: Schnelles Identifizieren von stofflichen Freisetzungen.
  • Begrenzung: Eindämmung der Ausbreitung im Falle eines Lecks.

Einheitstemperaturzeitkurve (ETK): Standard im herkömmlichen Baurecht; Temperaturen von 1.000 °C oder mehr werden erst nach ca. 90 Minuten Branddauer erreicht.

Hydrocarbonbrandkurve (HC-Brandkurve): Abhängig von den gehandhabten Stoffen, Maßstab für prozesstechnische Anlagen; 1.000 °C oder mehr werden bereits in weniger als 10 Minuten Branddauer erreicht, da Kohlenwasserstoffe eine deutlich höhere Energiedichte als Brände zelluloser Stoffe aufweisen.