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Strahlenschutz und Strahlenschutzbeauftragte

Strahlenschutz erfordert Fachkunde, klare Verantwortlichkeiten und eine sichere Umsetzung regulatorischer Anforderungen im betrieblichen Alltag.

Beratung zu Strahlenschutzbeauftragten anfragen

Beim Einsatz von Personal in fremden Anlagen und Kontrollbereichen sind Strahlenschutz, regulatorische Konformität und eine verlässliche Organisation zentrale Voraussetzungen. Unternehmen, die in fremden kerntechnischen Anlagen oder sonstigen fremden Einrichtungen tätig werden, müssen zahlreiche Anforderungen aus dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Bestellung geeigneter Strahlenschutzbeauftragter, die Einhaltung genehmigungsrechtlicher Vorgaben sowie die Organisation von Dosimetrie, Strahlenpässen und Unterweisungen. 

DMT unterstützt Unternehmen in Deutschland mit Strahlenschutzdienstleistungen für genehmigungsbedürftige Beschäftigungen nach § 25 StrlSchG. 

Wir stellen Strahlenschutzbeauftragte mit der erforderlichen Fachkunde S5 und begleiten Sie bei allen relevanten Schritten von der Genehmigung bis zur operativen Umsetzung. Darüber hinaus unterstützen wir bei Genehmigungen nach § 12 und § 25 StrlSchG sowie bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im laufenden Betrieb. 

Unser Leistungsspektrum

Stellung von Strahlenschutzbeauftragten nach § 25 StrlSchG

Für Tätigkeiten in fremden Anlagen und fremden Kontrollbereichen unterstützen wir Unternehmen mit der Stellung externer Strahlenschutzbeauftragter in Deutschland. Unsere Fachkräfte bringen die erforderliche Fachkunde mit und können in bestehende Organisationsstrukturen eingebunden werden. 

  • Stellung von Strahlenschutzbeauftragten nach § 25 StrlSchG
  • Unterstützung für Einsätze in fremden Anlagen und fremden Einrichtungen
  • Einsatz in Kontrollbereichen und externen Kontrollbereichen
  • Bereitstellung von Fachkräften mit Fachkunde S5 

Unterstützung bei Genehmigungen nach § 12 und § 25 StrlSchG

Genehmigungsbedürftige Beschäftigungen im Strahlenschutz erfordern eine strukturierte Vorbereitung und vollständige Unterlagen. DMT begleitet Unternehmen durch den Genehmigungsprozess und unterstützt bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde. 

  • Unterstützung bei Genehmigungen nach § 12 StrlSchG und § 25 StrlSchG
  • Begleitung von der Antragsstellung bis zur behördlichen Erteilung
  • Unterstützung bei der Erstellung erforderlicher Dokumente
  • Sicherstellung der Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen 

Dosimetrie, Strahlenpässe und betriebliche Organisation

Ein wirksamer Strahlenschutz umfasst neben Genehmigungen auch die betriebliche Umsetzung im Alltag. Wir beraten zu Dosimetrie, Strahlenpässen und weiteren organisatorischen Anforderungen im Umgang mit Radioaktivität und Tätigkeiten in Kontrollbereichen. 

  • Beratung zu Dosimeter, Dosimetrie und Dosisüberwachung
  • Unterstützung bei der Führung von Strahlenpässen
  • Einbindung betrieblicher Strahlenschutzanforderungen in bestehende Prozesse
  • Unterstützung bei der Einhaltung genehmigungsrechtlicher Vorgaben 

Strahlenschutzunterweisung für Ihr Personal

Regelmäßige Unterweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Strahlenschutzes. DMT führt die jährlich notwendige Strahlenschutzunterweisung für Ihr Personal durch und unterstützt damit die sichere und regelkonforme Durchführung von Tätigkeiten. 

  • Durchführung der jährlich notwendigen Strahlenschutzunterweisung
  • Vermittlung praxisrelevanter Inhalte für Tätigkeiten in fremden Kontrollbereichen
  • Unterstützung bei der Dokumentation der Unterweisung
  • Stärkung des sicheren Verhaltens im betrieblichen Einsatz 

Fachliche Unterstützung zu weiteren Fachkundebereichen

Je nach Tätigkeit und Anwendungsbereich können unterschiedliche Fachkunden im Strahlenschutz relevant sein. DMT unterstützt bei der fachlichen Einordnung und bei Fragen zu Qualifikationsanforderungen im jeweiligen Einsatzkontext. 

  • Fachliche Orientierung zu Fachkunde S5
  • Einordnung weiterer Fachkundebereiche wie S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2 und S6.1
  • Unterstützung bei der Zuordnung von Anforderungen zu Tätigkeitsprofilen
  • Beratung zur organisatorischen Umsetzung im Unternehmen 
Porträtfoto von Dr. Monika Grimm aus dem Bereich Nuclear Engineering bei DMT

"Sie benötigen Strahlenschutzbeauftragte, Unterstützung bei einer Genehmigung nach StrlSchG oder Beratung zu Dosimetrie und Strahlenpässen? Ich freue mich auf Ihre Nachricht!."

Dr. Monika Grimm
Nuclear Engineering
+49 160 888 7048

Beratungssituation in einem Büro, eine TÜV-NORD-Mitarbeitende erläutert einem Kunden einen Sachverhalt

Ihr Mehrwert

  • Strahlenschutzbeauftragte mit Fachkunde S5 für Einsätze in fremden Anlagen
  • Unterstützung bei Genehmigungen nach § 12 StrlSchG und § 25 StrlSchG
  • Praxisnahe Beratung zu Dosimetrie, Strahlenpässen und Unterweisungen
  • Strukturierte Einbindung gesetzlicher Anforderungen in betriebliche Abläufe
  • Verlässliche Unterstützung für einen sicheren und regelkonformen Einsatz Ihres Personals 

ㅤDas sollten Sie wissen

FAQs zu Strahlenschutz und Strahlenschutzbeauftragten

Ja. DMT stellt externe Strahlenschutzbeauftragte für Einsätze in fremden Anlagen und Kontrollbereichen in Deutschland zur Verfügung. Unsere Mitarbeitenden besitzen die erforderliche Fachkunde S5 und können von Ihnen entsprechend eingesetzt werden.

Ja. Für entsprechende Tätigkeiten ist in der Regel eine behördliche Genehmigung erforderlich. DMT unterstützt Sie bei der Erlangung der Genehmigung sowie bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.

Ja. Unsere Mitarbeitenden verfügen über die erforderliche Fachkunde S5 für diese Aufgaben.

Ja. Unsere Mitarbeitenden verfügen über langjährige Erfahrung als Strahlenschutzbeauftragte für unterschiedliche Unternehmen und Einsatzkontexte.