Strahlenschutz erfordert Fachkunde, klare Verantwortlichkeiten und eine sichere Umsetzung regulatorischer Anforderungen im betrieblichen Alltag.
Beratung zu Strahlenschutzbeauftragten anfragen
Beim Einsatz von Personal in fremden Anlagen und Kontrollbereichen sind Strahlenschutz, regulatorische Konformität und eine verlässliche Organisation zentrale Voraussetzungen. Unternehmen, die in fremden kerntechnischen Anlagen oder sonstigen fremden Einrichtungen tätig werden, müssen zahlreiche Anforderungen aus dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Bestellung geeigneter Strahlenschutzbeauftragter, die Einhaltung genehmigungsrechtlicher Vorgaben sowie die Organisation von Dosimetrie, Strahlenpässen und Unterweisungen.
DMT unterstützt Unternehmen in Deutschland mit Strahlenschutzdienstleistungen für genehmigungsbedürftige Beschäftigungen nach § 25 StrlSchG.
Wir stellen Strahlenschutzbeauftragte mit der erforderlichen Fachkunde S5 und begleiten Sie bei allen relevanten Schritten von der Genehmigung bis zur operativen Umsetzung. Darüber hinaus unterstützen wir bei Genehmigungen nach § 12 und § 25 StrlSchG sowie bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im laufenden Betrieb.

Für Tätigkeiten in fremden Anlagen und fremden Kontrollbereichen unterstützen wir Unternehmen mit der Stellung externer Strahlenschutzbeauftragter in Deutschland. Unsere Fachkräfte bringen die erforderliche Fachkunde mit und können in bestehende Organisationsstrukturen eingebunden werden.

Genehmigungsbedürftige Beschäftigungen im Strahlenschutz erfordern eine strukturierte Vorbereitung und vollständige Unterlagen. DMT begleitet Unternehmen durch den Genehmigungsprozess und unterstützt bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.

Ein wirksamer Strahlenschutz umfasst neben Genehmigungen auch die betriebliche Umsetzung im Alltag. Wir beraten zu Dosimetrie, Strahlenpässen und weiteren organisatorischen Anforderungen im Umgang mit Radioaktivität und Tätigkeiten in Kontrollbereichen.

Regelmäßige Unterweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Strahlenschutzes. DMT führt die jährlich notwendige Strahlenschutzunterweisung für Ihr Personal durch und unterstützt damit die sichere und regelkonforme Durchführung von Tätigkeiten.

Je nach Tätigkeit und Anwendungsbereich können unterschiedliche Fachkunden im Strahlenschutz relevant sein. DMT unterstützt bei der fachlichen Einordnung und bei Fragen zu Qualifikationsanforderungen im jeweiligen Einsatzkontext.

Dr. Monika Grimm
Nuclear Engineering
+49 160 888 7048

Ja. DMT stellt externe Strahlenschutzbeauftragte für Einsätze in fremden Anlagen und Kontrollbereichen in Deutschland zur Verfügung. Unsere Mitarbeitenden besitzen die erforderliche Fachkunde S5 und können von Ihnen entsprechend eingesetzt werden.
Ja. Für entsprechende Tätigkeiten ist in der Regel eine behördliche Genehmigung erforderlich. DMT unterstützt Sie bei der Erlangung der Genehmigung sowie bei der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.
Ja. Unsere Mitarbeitenden verfügen über die erforderliche Fachkunde S5 für diese Aufgaben.
Ja. Unsere Mitarbeitenden verfügen über langjährige Erfahrung als Strahlenschutzbeauftragte für unterschiedliche Unternehmen und Einsatzkontexte.