Am Betreiber bleibt alles hängen – auch wenns nur Wasser ist

Betreiberpflichtenmanagement klingt wie ein sehr trockenes, langweiliges Thema. Das mag es aus Sicht eines wenig involvierten Lesers auch sein – aus Sicht eines Verantwortlichen allerdings kann das sehr lebendig und real werden. Beginnen wir mit einem einfachen Vergleich: Im Straßenverkehr muss sich jeder Verkehrsteilnehmer natürlich an die geltenden Verkehrsregeln halten. Er ist aber auch verpflichtet, sich vor Fahrtantritt von der Verkehrstüchtigkeit seines Fahrzeuges zu überzeugen, also eine Art Gefährdungsbeurteilung durchzuführen: Funktionieren die Blinker? Die Rückleuchten? Ist der Dachgepäckträger sicher? Und auch wer gar nicht fährt, ist in der Pflicht: etwa die Einhaltung der Prüfintervalle beim TÜV sicherzustellen. Oder er wird persönlich für einen Schaden haftbar gemacht, weil er die Beiträge zur Kfz-Versicherung nicht gezahlt hat. Es geht hier um die eigene Sicherheit – vor allem aber um die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Und so ähnlich gilt das auch für den Betrieb von ganzen Gebäuden mit ihren Anlagen und Einrichtungen.

Auch Unternehmer sind Betreiber

Denn wer „betreibt“, ist mit in der Verantwortung, auch wenn er eine Anlage nicht selbst „bedient“ – also auch Unternehmer oder Manager. Betreiber ist „jeder, der durch sein Mitdenken und sein verantwortliches Handeln einen Schadenfall hätte vermeiden können und müssen“. Zum Betrieb gehört übrigens auch die Instandhaltung mit Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung, wenn nötig. Der Betreiber haftet also für den bestimmungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung. Diese Betreiberverantwortung ist die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage, einer Gebäudeeinheit, einer sonstigen Gefahrenquelle oder eines Bereichs mit Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit (Publikumsverkehr).

Und dafür gibt es natürlich Regeln. Das geht vom öffentlichen Recht (z. B. Baubestimmungen und Brandschutz) über das Arbeitsrecht (z. B. Betriebssicherheitsverordnung) bis hin zu Umweltrecht, Energierecht und Verkehrssicherungspflichten. Diese umfangreiche und komplexe Verantwortung zu übernehmen und Risiken zu minimieren, ist nur möglich bei ausreichender Kenntnis über das jeweilige Objekt und dessen Nutzung, die installierten technischen Anlagen und Einrichtungen, die jeweils mit dem Betrieb verbundenen gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen und eventuell auch noch mit weiteren Parteien vertraglich festgelegte Pflichten. Bildhaft könnte man sagen: Wenn Sie diese Verantwortung tragen, müssen Sie womöglich einen Aktenordner im Kopf haben – unter Umständen sogar eine ganze Bibliothek.

Auch Betreiberpflichten müssen „gemanagt“ werden

Darum ist ein zuverlässiges und lückenloses Betreiberpflichtenmanagement (BPM) so wichtig. Definiert ist ein BPM als „ein übergeordnetes, vernetztes System zur ganzheitlichen Gestaltung, Lenkung und Entwicklung eines Unternehmens in der Weise, dass mit betrieblichen Prozessen verbundene Risiken ermittelt, minimiert, akzeptable Restrisiken definiert und verantwortet werden“. Das bedeutet im Idealfall, sämtliche öffentlich-rechtlichen und vertraglichen Vorschriften einzuhalten und dies im Bedarfsfall auch zweifelsfrei nachweisen zu können. Das kann ein großes Unternehmen natürlich selbst übernehmen – wenn man alle nötigen Fachleute an Bord hat, die ständigen Veränderungen gesetzlicher Anforderungen im Blick behält und die steigenden technischen Anforderungen kennt. Da müssen dann oft schon Fachleute aus zahlreichen verschiedenen Gewerken an einem Tisch sitzen, plus Projektmanager, juristische Berater und Entscheider.

Unternehmen können sich bei dieser Aufgabe aber auch Unterstützung von externen Dienstleistern holen – zum Beispiel von DMT. Das hat mehrere Vorteile. So können wir tatsächlich alle eventuell benötigten Fachbereiche abdecken und unseren Kunden mit einem nutzungsabhängigen, individuell auf seine Anforderungen zusammengestellten Team beraten. Das geht von baurechtlich anerkannten Sachverständigen für alle technischen Bereiche über Experten für den Brand- und Explosionsschutz, Gesundheitsschutz und Emissionsschutz bis hin zu kompetenten Trainern, die das nötige Wissen auch an die Mitarbeiter des Unternehmens vermitteln können. Denn die Vielfalt an Regelwerken braucht auch eine Vielfalt an Kompetenzen, die gerade kleine und mittelgroße Betriebe kaum zur Verfügung stellen können – oder nur zu hohen Kosten. Hinzu kommt (auch wenn mancher das nicht gern hört): Unabhängige Externe können über den sprichwörtlichen Tellerrand hinausschauen und leichter Abteilungsgrenzen überwinden.

Komplexität erhöht das Risiko

Auch eigentlich problemlose Vorhaben können sich komplex entwickeln: Nehmen wir einmal an, Sie wollen ein bestehendes Büro klimatisieren. Dafür braucht es nicht immer eine Genehmigung (die regelwerkskonforme Ausführung vorausgesetzt – genau wie die regelmäßigen Filterwechsel). Klimatisierung, gerade bei den immer wärmer werdenden Sommern, sorgt für mehr Behaglichkeit und wortwörtlich für ein gutes Betriebsklima. Aber damit sind wir schon im Bereich der Betriebspflichten, denn nun gilt für Ihre Anlage unter Umständen die Energieeinsparverordnung (EnEV). Das würde z. B. bei einer Kälteleistung von über 12 kW bedeuten, dass Sie energetische Inspektionen dieser Anlagen durch fachkundige Personen durchführen lassen müssen. Auch aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht greifen plötzlich neue Anforderungen. Es werden regelmäßige Hygieneinspektionen und der Betrieb nach VDI 6022 verpflichtend. Und wenn Sie eine Verdunstungskühlanlage betreiben, gilt – wegen der Legionellengefahr – die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV): eine Anzeigepflicht der Anlage (seit dem 19. Juli 2018), Untersuchungspflicht auf Legionellen, Einhaltung von Prüf- und Maßnahmenwerten sowie die regelmäßige Überwachung durch Sachverständige. Die ersten geforderten Überprüfungen hätten bis zum 19.08.2019 durchgeführt werden müssen. Diese einfachen Beispiele verdeutlichen, dass sowohl der laufende Betrieb als auch jede Veränderung einer Anlage ernsthafte Konsequenzen mit sich bringen kann.

BPM bei DMT

Darum berät und unterstützt DMT Kunden bei diesen Aufgaben: von der Analyse und Bestandsaufnahme über Dokumentation, Risikobewertung, Regelwerksverfolgung und Handlungsempfehlungen bis hin zur individuellen Konzepterstellung zur geführten Umsetzung eines rechtssicheren BPM. Wir unterhalten 19 akkreditierte und anerkannte Prüf- und Fachstellen – z. B. seit Mai 2019 mit der Inspektionsstelle für Rückkühlwerke mit eigenen Sachverständigen. Wir bieten ein Fortbildungsprogramm an, in unserem eigenen Seminarzentrum in Dortmund oder extern direkt beim Kunden. Wenn Sie Entscheider in einem Betrieb sind, im Immobilien- oder Instandhaltungsmanagement tätig, Betriebs- oder Objektleiter, dann sollten Sie sich dafür interessieren – und sich informieren. Zum Beispiel auf der Website der DMT zum Thema Consulting in diesem Bereich, zum Thema Anlagen- und Produktsicherheit oder über unser Seminarangebot. Ganz einfach, damit an Ihnen nichts hängen bleibt.
 

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