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AwSV-Prüfungen für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen

AwSV-Prüfung durch Sachverständige nach § 46 AwSV

Beratung zu AwSV-Prüfung bei unserem Sachverständigen anfragen

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verpflichtet Betreiber dazu, ihre Anlagen regelmäßig durch zugelassene Sachverständige prüfen zu lassen. Wir führen AwSV-Prüfungen nach § 46 AwSV für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durch. Unsere Sachverständigen prüfen die rechtlichen und technischen Anforderungen Ihrer Anlage. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Betreiber einen rechtskonformen Prüfbericht mit der Bewertung der Anlage, dokumentierten Feststellungen sowie gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung.

Mit DMT erhalten Sie sämtliche Leistungen für den anlagenbezogenen Gewässerschutz aus einer Hand: von der AwSV-Prüfung über die Bewertung von Dichtflächen und Rückhalteeinrichtungen bis hin zu Sanierungskonzepten und Schulungen des Betriebspersonals.

Unsere Sachverständigen begleiten Sie dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Betreiberpflichten zuverlässig zu erfüllen und die langfristige Betriebs- und Rechtssicherheit Ihrer Anlagen sicherzustellen.

AwSV-Prüfung oder AwSV-Gutachten?

So unterscheiden sich AwSV-Prüfung und AwSV-Gutachten:

Die AwSV-Prüfung dient dem gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis, dass eine Anlage den Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entspricht.

Sie ist von AwSV-Gutachten zu unterscheiden: Während die AwSV-Prüfung den Ist-Zustand bewertet und dokumentiert, unterstützen wir bei Bedarf zusätzlich mit technischen Gutachten, Nachweisen und Sanierungskonzepten.

Zu den AwSV-Gutachten geht es hier entlang.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Gesetzeskonforme Prüfung nach AwSV und Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Fachkundige Begleitung durch erfahrene Sachverständige
  • Frühzeitige Identifikation von Schwachstellen und Risiken
  • Unterstützung bei Dokumentation und Behördenanforderungen
  • Technische Bewertung, Sanierungsempfehlungen und Nachverfolgung aus einer Hand
  • Hohe Anlagenverfügbarkeit und Planungssicherheit
  • Branchenübergreifende Expertise für Industrie-, Energie-, Rohstoff- und Infrastrukturprojekte

AwSV-Prüfungen nach § 46 AwSV

Für viele Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen sind Erstprüfungen sowie wiederkehrende Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Prüfung dient dem Nachweis, dass die Anlage den wasserrechtlichen Anforderungen entspricht und keine Gefährdung für Boden oder Gewässer ausgeht.

Die Prüfung gliedert sich in zwei Bestandteile:

Ordnungsprüfung

Im Rahmen der Ordnungsprüfung bewerten unsere Sachverständigen unter anderem:

  • Anzeigen gemäß § 40 AwSV
  • Baugenehmigungen
  • Genehmigungen und Anzeigen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Eignungsfeststellungen
  • Anlagendokumentation gemäß § 43 AwSV
  • Anlageneingrenzung gemäß § 14 AwSV
  • Beaufschlagungs- und Instandsetzungskonzepte
  • Betriebsanweisungen gemäß § 44 Abs. 1 AwSV
  • Nachweise der Unterweisung des Betriebspersonals gemäß § 44 Abs. 2 AwSV
  • Gefährdungsbeurteilungen und Gefährdungsabschätzungen von Rohrleitungen gemäß § 21 (1) AwSV und TRwS 780-1
  • Bau- und wasserrechtliche Verwendbarkeitsnachweise der eingesetzten Bauprodukte
  • Nachweise der Gebrauchstauglichkeit verwendeter Bauarten

Technische Prüfung

Bei der technischen Prüfung bewerten unsere Sachverständigen den Zustand, die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der Anlage. Dazu gehören beispielsweise:

  • Äußere und gegebenenfalls innere Prüfung von Tanks, Behältern, Apparaten und Rohrleitungen
  • Bewertung von Standsicherheit, Nutzungssicherheit, Beständigkeit und Dichtheit
  • Überprüfung der Erkennbarkeit möglicher Leckagen
  • Lebensdauerabschätzung bestehender Anlagen auf Basis zerstörungsfreier Prüfverfahren und spezifischer Inspektionen
  • Plausibilitätsprüfung von Sicherheitseinrichtungen sowie Alarm- und Verriegelungskonzepten
  • Funktionsprüfung sicherheitsgerichteter Sensor-Aktor-Ketten, beispielsweise:
    • Überfüllsicherungen
    • Leckageüberwachungen
    • TRGS 509
  • Zustandsbewertung von Dichtflächen, Ablaufflächen und Rückhalteeinrichtungen
  • Nachweis erforderlicher Rückhaltevolumina für Produktaustritt, Niederschlags- und Löschwasser
  • Feststellung von Mängeln und Entwicklung geeigneter Sanierungskonzepte
  • Feststellungen gemäß § 68 Abs. 3 AwSV

Ihr Ansprechpartner für AwSV-Prüfungen

Dr. Andreas Goldschmidt
Sachverständiger nach § 2 Abs. 33 AwSV
+49 231 5333 278

Technische Lösungen für nachhaltige Anlagenverfügbarkeit

Nach Abschluss der Prüfung dokumentieren unsere Sachverständigen den ordnungsgemäßen Zustand und den sicheren Betrieb Ihrer Anlage. Werden Mängel festgestellt, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen wirtschaftlich und technisch geeignete Maßnahmen zur Instandsetzung und begleiten deren Umsetzung.

Durch unsere interdisziplinäre Kompetenz im Ingenieurwesen verbinden wir regulatorisches Fachwissen mit fundierter Anlagenkenntnis. So schaffen wir Transparenz, Sicherheit und langfristige Betriebssicherheit für Ihre Anlagen.

Branchenkompetenz für unterschiedliche Anlagentypen

DMT unterstützt Unternehmen verschiedenster Branchen bei der Umsetzung wasserrechtlicher Anforderungen, darunter:

  • Chemische Industrie
  • Lebensmittel- und Getränkeindustrie
  • Energieversorgung
  • Wasser- und Abwasserwirtschaft, Kläranlagen
  • Bergbau und Rohstoffgewinnung
  • Prozessindustrie
  • Produktions- und Industrieanlagen