Erstellung von Ausganszustandsberichten (AZB)

Unsere Leistungen bei der Erstellung des Ausgangszustandsberichts

    • Einstufung der Anlage und Abgrenzung des AZB-relevanten Bereichs
    • Identifizierung, Katalogisierung und Bewertung der relevanten gefährlichen Stoffe
    • Prüfung der Stoff- und Mengenrelevanz (CLP-Verordnung u. Sicherheitsdatenblätter)
    • Prüfung der Möglichkeit des Ausschlusses eines Verschmutzungsrisikos für VAwS-Anlagen
    • Bewertung vorhandener Daten zur Boden-/Grundwassersituation und historischen Nutzung
    • Beurteilung der Notwendigkeit von weiterführenden AZB-Untersuchungen (Boden/Grundwasser)
    • Erstellung einer AZB-Untersuchungsstrategie und eines AZB-Untersuchungsprogramms
    • Abstimmung der Untersuchungsstrategie/des Untersuchungsprogramms mit dem AG, dem Labor und der Behörde
    • Durchführung und Koordination des AZB-Untersuchungsprogramms
    • Bewertung der Befunde in einem abschließenden Ausgangszustandsbericht inklusive Aufzeigen einer Strategie für das Langzeitmonitoring „Boden und/oder Grundwasser“
    • Langfristige Anlagenüberwachung mittels Bodenmonitoring und Grundwassermonitoring
    • Fortschreibung des AZB und Dokumentation von Bestandveränderungen

    Nutzen Sie unsere Expertise und profitieren Sie vom Ausgangszustandsbericht als integralen und disziplinübergreifenden Baustein zur Selbstüberwachung und eigenen Qualitätskontrolle.
     

    Ausgangszustandsbericht (Anlass, Betroffene, Vorgehensweise)

    Ihre Industrieanlage ist im Anhang 1 der 4. BImSchV aufgeführt und Sie planen Neu- oder Umbaumaßnahmen oder eine Anlagenstilllegung? Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG, §10, 1a) zu beachten? Sorgen Sie für Ihre Rechtssicherheit mit unserem Ausgangszustandsbericht (AZB) und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich Bodenmonitoring und Grundwassermonitoring. So reduzieren Sie den Aufwand für Ihren Betrieb, minimieren Kosten und sichern sich von Beginn an wirtschaftliche Vorteile!

    Unsere Gutachterinnen und Gutachter unterstützen Sie bei der effizienten Begutachtung, Planung und Untersuchung Ihrer Anlage und des Anlagengeländes nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG): Betreibende von IED-Anlagen sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 16 BImSchG dazu verpflichtet, bei Baumaßnahmen einen Ausgangszustandsbericht (AZB) zu erstellen. Der Ausgangszustandsbericht dient der Feststellung, ob durch den Anlagenbetrieb am Standort eine Boden- oder Grundwasserverunreinigungen durch verwendete, erzeugte oder freigesetzte relevante gefährliche Stoffe eingetreten ist.

    In einem ersten Schritt (Vorprüfung) prüfen unsere Sachverständige die in der Industrieanlage verwendeten, erzeugten oder freigesetzten Stoffe im Hinblick auf ihre grundsätzliche Relevanz für die Berücksichtigung im Rahmen eines AZB. Die Relevanzprüfung erfolgt als Stoff- und Mengenprüfung gemäß den Anforderungen der LABO/LAWA - Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser (07.08.2013). Daneben wird auch die Möglichkeit des Ausschlusses eines Verschmutzungsrisikos bei VAwS-Anlagen ermittelt (MKUNLV: Erlass vom 03.06.2014).

    Ist eine Relevanz zur Berücksichtigung in einem AZB gegeben, erfolgt in einem zweiten Schritt die Überprüfung durch entsprechende Boden- und Grundwasseruntersuchungen. Im Hinblick auf eine kosteneffiziente und fachlich zielgerichtete AZB-Bearbeitung werden eine auf die Industrieanlage zugeschnittene Untersuchungsstrategie sowie der erforderliche Untersuchungsumfang durch unsere Sachverständige im Vorfeld mit dem AG, dem Labor und der jeweils zuständigen Bezirksregierung abgestimmt. Sämtliche Untersuchungsbefunde werden in einem abschließenden Gutachten zum Ausgangszustand dokumentiert und im Hinblick mögliche Boden- und Grundwasserbeeinträchtigungen sowie im Hinblick auf die zukünftige Überwachung und Fortschreibung des AZB bewertet. Dies beinhaltet neben Angaben zur langfristigen Überwachung (Monitoring) des Bodens und des Grundwassers auch Angaben zur Vermeidung von zukünftigen Boden- und Grundwasserbeeinträchtigungen.

    Mit einem langfristigen Boden- und/oder Grundwassermonitoring legen Sie den Grundstein für die Zukunft Ihres Betriebes und können Kosten durch schnelle, intelligente Lösungen sparen. Die regelmäßige Qualitätskontrolle und Selbstüberwachung vereinfacht es Ihnen, präventive Maßnahmen im Bereich Umweltschutz zu ergreifen.

    Unsere Sachverständige helfen Ihnen, rechtzeitig einen vertrauensvollen Kontakt zu den entsprechenden Behörden aufzubauen. Mit ihrer jahrelangen Erfahrung navigieren unsere Expertenteams Unternehmen zielgerichtet durch sämtliche Bestimmungen von relevanten Normen. Dabei beachten sie die individuellen Anforderungen Ihres Betriebes und beraten Sie rechtssicher.

    Nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Fachabteilung auf.

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